Eintrag ins Lobbyregister des Bundestages
Transparenz entspricht dem Selbstverständnis des Vereins ADAC e.V. | Pressemitteilung ADAC
Der ADAC hat sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen. Der ADAC hat als große deutsche Mitgliederorganisation eine besondere Verantwortung, sich integer und verantwortungsbewusst in die gesellschaftspolitische Debatte einzubringen. Verantwortungsvolle Interessenvertretung im Sinne der ADAC Mitglieder sowie fachliche Beratung in gesetzgeberischen Prozessen auf Basis des ADAC Expertenwissens machen den Kern der Interessensvertretung aus. In diesem Rahmen setzt sich der ADAC für die Belange aller mobilen Menschen sowie für Fortschritte im Verkehrswesen unter Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes ein. Dem Selbstverständnis des ADAC entspricht es, Transparenz über diese Tätigkeiten herzustellen. Der ADAC hat diesen Anspruch bereits 2015 in einem Kodex für eine verantwortungsvolle Interessenvertretung formuliert und ist zudem in der freiwilligen öffentlichen Liste der beim Bundestag registrierten Verbände und in das EU-Transparenzregister eingetragen.
Seine vorrangige Aufgabe sieht der ADAC in der Förderung und Aufrechterhaltung der Mobilität seiner Mitglieder. Hilfe, Rat und Schutz nach Panne, Unfall und Krankheit beschreiben den Kern der Tätigkeiten. Ein hohes Engagement zeigt der ADAC für die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrserziehung. Unabhängige Verbraucherschutztests dienen der Aufklärung der Mitglieder und tragen u.a. zu Fortschritten bei der Fahrzeugsicherheit, beim Umwelt- und Klimaschutz bei. Der ADAC ist ein anerkannter Verbraucherverband. Die Beratungsleistung für Mitglieder umfasst juristische, technische sowie touristische Themen. Zusätzlich gilt der Einsatz des ADAC der Förderung des Motorsports und des Tourismus sowie der Erhaltung, Pflege und Nutzung des kraftfahrttechnischen Kulturgutes, der Förderung der Luftrettung sowie der Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Sportschifffahrt.
Das Lobbyregistergesetz verpflichtet seit Beginn dieses Jahres alle, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, sich im Lobbyregister des Bundestages einzutragen. Die Eintragung muss bis zum heutigen Tag erfolgt sein.